![]() Mag. Karin Gastinger Bundesministerin für Justiz |
![]() Liese Prokop Bundesministerin für Inneres |
Dem Rat "Justiz und Inneres" (JI) gehören die Justiz- und Innenminister an; er tagt etwa alle zwei Monate, um die Entwicklung und Durchführung der Zusammenarbeit und der gemeinsamen Maßnahmen in diesem Bereich zu erörtern. Die Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist ein Kernziel des EU-Vertrags. Über die meisten Angelegenheiten in diesem Bereich wird einstimmig beschlossen, wobei das Europäische Parlament konsultiert wird. Über einige Angelegenheiten (Visumfragen und justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen) wird jedoch mit qualifizierter Mehrheit entschieden, wobei das Europäische Parlament je nach Themenbereich konsultiert wird oder mitentscheidet.
Aufgabenbereiche
Österreichische Aktivitäten während der EU-Ratspräsidentschaft
Die Bürger Europas erwarten, dass die Europäische Union wirksame Beiträge für ihre Sicherheit leistet und dabei die Grund- und Freiheitsrechte des Einzelnen achtet. Die meisten Herausforderungen für die Sicherheit innerhalb der Union sind heute internationale Probleme. Daher arbeiten die Mitgliedstaaten untereinander und mit Drittstaaten eng zusammen, um Bedrohungen wie organisierter Kriminalität, Korruption, Terrorismus oder illegaler Migration bestmöglich entgegen zu treten und den Schutz der EU-Außengrenzen gewährleisten zu können.
Das Haager Programm und der im Juni 2005 von der Europäischen Kommission vorgelegte Aktionsplan zu seiner Umsetzung bilden die Grundlage für die Arbeiten während der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft.
Österreich setzt in den Bereichen Justiz und Inneres sowie dem damit in Zusammenhang stehenden Bereich Außenbeziehungen folgende Schwerpunkte: