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Die Europäische Union (EU) begrüßt die am 22. Juni 2006 in Khartum, Sudan, erzielte Vereinbarung, mit der eine Verhandlungsbasis zwischen den somalischen Übergangs-Bundesinstitutionen und der Union Islamischer Gerichte geschaffen wird, und spricht der Liga der Arabischen Staaten und der sudanesischen Regierung ihre Anerkennung für die Förderung dieser Gespräche aus.
Die EU appelliert an die Übergangs-Bundesinstitutionen und die Union Islamischer Gerichte, diese Vereinbarung aufrichtig und dringlich umzusetzen, indem sie einen konstruktiven Dialog im Bestreben um eine politische Lösung aufnehmen, damit in Somalia im Interesse der somalischen Zivilbevölkerung wieder Frieden und Stabilität in Somalia einkehren können.
Die EU appelliert an alle regionalen und internationalen Partner, die für den Dialog erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen und aufrecht zu erhalten und den Dialog im Rahmen der Übergangs-Bundescharta weiterhin zu unterstützen.
Die EU bekräftigt ihre Bereitschaft, für diesen Prozess politische und materielle Unterstützung soweit notwendig und angemessen bereitzustellen.
Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien* und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Serbien und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.
* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.